Freitag, 15. Mai 2009

Anarchie oder Analphabetismus?


Nach längerer Zeit melde ich mich hier auch mal wieder zu Wort aus einem Anlass, den die meisten hier wohl schon kennen. Um folgenden Paragraphen (auszugsweise zitiert aus der BFV Jugendordnung §27 (7)) dreht sich das Ganze:

"..Ein Einsatz kann in allen Frauenmannschaften erfolgen, dieser darf jedoch lediglich einmal am gleichen Wochenende (Freitag bis Sonntag) erfolgen."

Eigentlich eine Passage die null aber wirklich null Interpretationsspielraum lässt, da sie eindeutig formuliert ist. Auch der Leiter der Passabteilung des BFV reagierte überrascht als ich ihn zu unserem Fall befragte, weil die Sache ja eindeutig geregelt ist. Meine offizielle Meinung als Trainer der Schwandorfer Frauen kann man hier nachlesen, meine inoffizielle werde ich hier preisgeben, nicht deshalb weil ich nachtreten will, sondern weil es einfach nur ungerecht ist und auch von der Verletzungsgefahr einfach nicht verantwortbar. Hier wird nicht nur die Arbeit einer ganzen Saison, die sich Spielerinnen nicht mit Häppchen essen bei Hallenmeisterschaften gemacht haben, aufs Spiel gesetzt, sondern mit der Gesundheit von Amateuren geradezu fahrlässig umgegangen.

Doch ich hole nochmal etwas weiter aus um auch neue Leser nicht zu nötigen, sich in diese Angelegenheit einzulesen. Am Freitag den ersten Mai hatten wir im Pokal Halbfinale den TV Nabburg zu Gast. Die B-Juniorin älteren Jahrgangs Nancy Mayd lieferte ein sehr starkes Spiel ab und erzielte ein Tor und war an einem weiteren beteiligt. Das Spiel endete 3:0 für uns. Schon am Sonntag, den 3. Mai, trafen wir erneut auf den TV Nabburg. Ich setzte Nancy Mayd wegen oben zitierter Regel nicht ein. Nabburg hingegen setzte eine B-Juniorin zum zweiten Male an diesem Wochenende ein. Das Spiel endete 0:1. Wenn man des Lesens mächtig ist, ist dieser Fall eigentlich eine klare Angelegenheit. Einsatz einer nicht spielberechtigten Spielerin bedeutet normalerweise eine x:0-Wertung.

Dass dem nicht unbedingt so sein muss, haben wir leider die letzten Tage erfahren. Zuerst hieß es im Nabburger Gästebuch, dass man laut besagtem Funktionär diese Regel auch ganz anders interpretieren kann. Nachzulesen hier (Beitrag 2143). Gut man denkt sich zunächst nichts dabei, denn das Sportgericht wird schon wissen was es entscheidet. Dann bekam ich einen Anruf von besagtem Funktionär verkürzt mit dem Inhalt ( frei formuliert, um ihn nicht vollkommen der Lächerlichkeit Preis zugeben): "Überlegt euch genau die Konsequenzen, wenn ihr Anzeige erstattet."

Selbst jetzt war für mich noch klar, dass das Sportgericht niemals so entscheiden kann, dass es zu unseren ungunsten ausfällt, schließlich hatten wir uns an die Regeln gehalten und der Gegner offensichtlich nicht. Ich wurde eines Besseren belehrt, als im am Mittwoch Abend nach unserem Edelsfeld-Spiel die Sportgerichtsurteile nachschlug und feststellte, dass es eine Neuansetzung gibt, da den Nabburgern wegen der Falschauskunft des Funktionärs kein schuldhaftes Vergehen vorzuwerfen ist. Doch das war dann leider nicht alles. Einen Tag später teilte mir die Spielleiterin nämlich mit, dass der Termin für unser Wiederholungsspiel auf Dienstag den 19. Mai um 19 Uhr festgelegt wird.

Nun beginnt das Ganze seinen witzigen Charakter zu verlieren, weil es ja eigentlich nur Hobby bzw. Freizeit ist, was wir da treiben. Wir haben nämlich folgenden Terminplan damit:
  1. 13. Mai Nachholspiel beim FC Edelsfeld
  2. 17.Mai Spiel gegen SpVgg Ramspau
  3. 19. Mai Nachholspiel gegen TV Nabburg
  4. 21. Mai Pokalfinale gegen 1.FC Schlicht
  5. 23. Mai Punktspiel beim TV Barbing
Das bedeutet 4 Spiele in sieben Tagen, was selbst im Profibereich nicht vorkommen sollte. Mal abgesehen davon, dass dieser Terminplan bei im Beruf stehenden Spielerinnen, die in unserem Fall auch noch teilweise schon Nachwuchs haben, zeitlich kaum machbar ist, stellt sich die Frage ob es auch von der Verletzungsgefahr noch vertetbar ist.  Ein renommierter Arzt, dessen Kompetenz erst kürzlich vom Weltfußballverband FIFA mit einer Prädikatsverleihung gewürdigt wurde, beantwortete diese Frage eindeutig mit NEIN.  Sicherlich ist das Interesse einer Spielleiterin eine Punkterunde pünktlich zu Ende zu bringen verständlich, aber sollte man deshalb die Gesundheit von Amateursportlerinnen aufs Spiel setzen? Meine Antwort auf diese Frage kennt ihr sicher. 

Deshalb werde ich alles versuchen, die Austragung dieses Spiels am Dienstag zu verhindern. Und sollte es wider Erwarten doch so weit kommen, werden ich und meine Spielerinnen uns sicher was Medienwirksames einfallen lassen, um auf diese Ungerechtigkeit hinzuweisen.  Sollte sich außerdem eine meiner Spielerinnen in diesen Spielen ernsthaft verletzen, werde ich sie darauf hinweisen, dass, wenn ein kausaler Zusammenhang mit der Belastung besteht, auch eine zivilrechtliche Klage möglich ist.  Wer kümmert sich um die Spielerin, wenn sie ihren Job wegen einer Verletzung verursacht durch so einen Umstand verliert? Niemand.

mit sportlichen Grüßen 
Roland

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